Haustiere Mieter Verbot

Demgemäß würden klauseln die die tierhaltung generell verbieten eine unangemessene benachteiligung für den mieter darstellen und wären somit unwirksam.
Haustiere mieter verbot. Grundsätzlich dürfen mieterinnen in ihrer wohnung haustiere halten auch wenn im mietvertrag eine generelle verbotsklausel steht. Denn klauseln wie dem mieter ist es nicht gestattet haustiere zu halten werden vom obersten gerichtshof ogh als gröblich benachteiligend angesehen und sind somit unwirksam. Ob hund kaninchen oder königskobra. Doch oft hat der vermieter kein mitspracherecht.
Haustiere sind nicht in jedem mietshaus gern gesehen. Als mieter müssen sie das verbot einzelner haustiere einhalten. Falls sie also noch einen mietvertrag mit einer solchen klausel ihr eigen nennen können sie sich als mieter im ergebnis nun hund oder katze anschaffen. Im ernstfall gilt dass sich mieter an die hausordnung und den mietvertrag halten müssen wenn es darum geht tiere zu halten.
Das gibt mietern aber nicht jedes recht auf jedes tier. Das mietrecht regelt schon lange dass kleintiere wie nagetiere vögel oder fische von jedem mieter gehalten werden dürfen unabhängig davon was der vermieter dazu. Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam. Teilweise freilaufende haustiere wie hunde katzen oder frettchen kann der vermieter vertraglich verbieten nicht aber haustiere generell.
Bgh vii zr 10 92 da unter dieses verbot auch kleintiere wie wellensittiche hamster meerschweinchen fische und kanarienvögel fallen würden. Nein entschied der bundesgerichtshof im märz 2013 az. Haustiere im mietrecht. Eine solche klausel würde mieter unangemessen benachteiligen und keine rücksicht auf seinen individuellen fall nehmen bgh.
Handelt es sich jedoch um ein generelles verbot ohne die möglichkeit einer einzelfallentscheidung lautet die antwort nein formulierungen wie jegliche tierhaltung ist verboten sind nicht zulässig. Das geht gar nicht. Ist im mietvertrag bestimmt dass mieter ihre haustiere dem vermieter melden müssen gilt dies in der regel für alle tiere die nicht zu den kleintieren zählen.